Wir können anders ...
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Wörterbuch für Begriffe im Sozialrecht

Wer den Überblick über verschiedene Sozialleistungen verloren hat oder Begriffe wie "Bedarfsgemeinschaft" im Antrag oder Bescheid nicht versteht kann sich hier informieren

Infos zum Thema Wohngeld

Arbeitshilfe "Aufforderung KdU zu senken

Minderjährigenhaftung - Schulden der Kinder beim Jobcenter -

An

Jobcenter

 

                                                                                                                     Datum

Ihre Forderung (Aktenzeichen)

Einrede und Beschränkung der Minderjährigenhaftung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie machen gegen mich eine Forderung in Höhe von (Betrag) Euro geltend. Diese Forderung ist entstanden, während ich noch minderjährig war. Zum (Datum) habe ich das 18. Lebensjahr vollendet.

Nachweis: Kopie des Personalausweises in Anlage.

Hiermit lege ich die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB ein. Ich verfügte als Minderjähriger über keinerlei verwertbares Vermögen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Forderung gegen mich nicht weiter zu verfolgen und mir eine entsprechende Bestätigungsmitteilung zuzusenden.

Ich bitte um Übersendung Ihrer Benachrichtigung bis zum TT.MM:JJJJ.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Unterschrift)

 

Bildungs-und Teilhabepaket  jetzt und bis zu einem Jahr rückwirkend für alle Kinder beantragen

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen die Sozialleistungen erhalten die Teilhabe ermöglichen.  Dazu gibt es Gutscheine für Freizeitaktivitäten, die Übernahme des Mittagessens oder von Klassenfahrten und noch vieles mehr.  Eine Übersicht über die Leistungen gibt es im folgenden Dokument. Das Bildungs- und Teilhabepaket bekommt man beim Bezug von Wohngeld, von Bürgergeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe. Es kann auch rückwirkend für ein Jahr beantragt werden. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-mail oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Übersicht Bildungs- und Teilhabepaket.do[...]
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Insolvenzverfahren kein Albtraum sondern ein Traum ?!

Viele Menschen leiden nicht „nur“ unter einer finanziell schwierigen Situation, sondern sind verschuldet. Es fehlt oft der Überblick über die finanzielle Situation und schon der Gang zum Briefkasten und der Gedanke an eine Rechnung oder Mahnung löst viel Stress aus. Dennoch wagen es viele nicht sich bei einer Schuldnerberatungsstelle zu informieren und haben geradezu Panik vor einem Insolvenzverfahren. Doch in der Realität bedeutet das Insolvenzverfahren komplette Schuldenfreiheit nach 3 Jahren, in dieser Zeit müssen Sie „nur“ die Briefe vom Insolvenzverwalter beantworten statt Mahnungen, Rechnungen etc. von verschiedenen Gläubigern zu bekommen und mindestens 1.400€ von Ihrem Einkommen dürfen Sie auch behalten.

Es lohnt sich also sich zu informieren. Für einen kurzen Überblick schauen Sie sich gerne unsere Kurzinfo und die Pfändungstabelle an.

 

https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle

Insolvenzverfahren Überblick.odt
Open Office Writer [31.7 KB]

Höhere Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2021

Der Pfändungsfreibetrag vom Arbeitseinkommen beträgt laut Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 nach § 850 c der Ziviprozessordnung (ZPO) nun 1.252,64 €. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021

GEZ-Beitragsservice-Befreiung

Die Verbraucherzentrale hat im Januar 2023 eine gute Webseite erstellt:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-

Ist Ihr Einkommen so gering, dass Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben, Sie diese aber nicht beanspruchen wollen, können Sie sich vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten (GEZ) trotzdem befreien lassen. Dazu benötigen Sie vom Grundsicherungsträger einen Bescheid, der belegt, dass Sie einen Anspruch auf Sozialleistung haben. Den Bewilligungsbescheid und eine Verzichtserklärung (§ 46 Abs. 1 SGB I) reichen Sie dann zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren beim Beitragsservice ein.

Kostenübernahme für einen Autoabstellplatz?

Ein Bundessozialgerichtsurteil (BSG) stellt klar: Jobcenter müssen die Kosten für einen zur Wohnung gehörenden Autostellplatz übernehmen, wenn der nicht vom Mietvertrag abtrennbar ist und die Kosten für Unterkunft und Heizung insgesamt angemessen sind. Aus dem Gesetz lasse sich keine Pflicht ableiten, eine angemessene Wohnungsmiete noch weiter zu reduzieren, lautet es in der Urteilsbegründung.

 

Die BZ berichtete über einen Fall, bei dem das Jobcenter Freiburg die Kosten für einen Stellplatz in der Tiefgarage eines Miethauses nicht übernehmen wollte, weil der an eine andere Person hätte weiter vermietet werden können. Die Vermieterin stimmte einer Untervermietung aber nicht zu, auch eine isolierte Kündigung wäre nicht möglich. Deshalb und weil die Gesamtkosten für die Wohnung entsprechend der Freiburger Mietrichtwerte angemessen waren, hätte der Klägerin auch der Anteil für den Stellplatz ersetzt werden müssen.

 

Leistungsbezieher:innen, bei denen die Kosten für einen Autostellplatz ebenfalls nicht übernommen werden, können den Bescheid überprüfen lassen und die Zahlung zumindest für ein Jahr rückwirkend nachfordern. Das Aktenzeichen zum Urteil lautet:
B 14 AS 39/20 R

Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

Die steuerlichen Freibeträge bei den Pauschalen für ehrenamtlich bzw. bürger-schaftlich Tätige wurden zum Jahreswechsel angehoben.

Bei der Übungsleiterpauschale für Trainer*innen oder Ausbilder*innen liegt er bei 3.000 € (vorher 2.400 €); bei der Ehrenamtspauschale für Kassenwarte oder Schriftführer*innen in gemeinnützigen Vereinen liegt er bei 840 € (vorher 720 €).

Nach § 11b SGB II Absetzbeträge werden diese Pauschalen bei der Berechnung von Alg II berücksichtigt.

ALG II Schuldenerlass für volljährige Kinder nach §  1629 a BGB

 

Kinder aus Hartz-IV-Familien müssen mit Erreichen des 18. Lebensjahres schuldenfrei ins Erwachsenenleben starten können. Haben die Eltern zuvor für ihr noch minderjähriges Kind zu hohe Hartz-IV-Leistungen erhalten, darf das Jobcenter das Geld vom Kind ab dessen Volljährigkeit nur insoweit einfordern, als das Kind über Vermögen verfügt.

Dieses Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 28. November 2018 gefällt (Az.: B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 R). Die betroffenen Kinder könnten sich auf die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Beschränkung der Minderjährigen-Haftung berufen. Diese wurde nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1986 eingeführt. Danach müssen Kinder nicht voll für Altschulden haften, die ihre Eltern für sie zu verantworten haben. Die volljährig gewordenen Kinder müssen nur mit dem Vermögen einstehen, welches sie zum Stichtag ihres 18. Geburtstags besaßen. So soll verhindert werden, dass die nun volljährigen Kinder ihr Erwachsenenleben gleich mit Schulden beginnen.

 

Größere Geldgeschenke sollten im Hinblick auf § 1629a BGB nicht vor dem 18. Geburtstag erfolgen, sondern einige Tage danach. (14.12.2018)

 

Achtung: Die Eltern müssen den Betrag, den sie für das Kind erhalten haben, zurückzahlen!

Klagefrist nach Kündigung

Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock. Wer sich wehren will, muss aber rasch handeln und innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben (nicht beim Amtsgericht!). Ein Widerspruch nur beim Arbeitgeber oder Betriebsrat hilft nicht. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als wirksam, auch dann, wenn man die Frist nicht kannte, wenn man zu spät von der Kündigung erfahren hat und sogar dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung an die Heimatadresse zustellt, obwohl er von einer Urlaubsreise weiß! Sie gilt strikt bei allen Kündigungen, also auch für Schwerbehinderte und Schwangere. Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung, nicht schon ab Datum des Schreibens. Wer also eine Kündigung am Donnerstag, den 20. Juli erhalten hat, dessen Klage muss spätestens drei Wochen später, am Donnerstag, den 10. August um 24 Uhr im Briefkasten des Arbeitsgerichts liegen. Nur wer unverschuldet die Frist versäumt hat, zum Beispiel erst nach dem Ablauf der Frist aus dem Urlaub kommt, kann innerhalb von zwei Wochen nach Urlaubsrückkehr einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen (ratsam: durch einen Anwalt). Nur dann, wenn die Kündigung nicht schriftlich, sondern nur mündlich, per Fax oder E-Mail erklärt wurde, gilt die Frist nicht. Aber auch dann nicht lange fackeln! Das Klagerecht kann nämlich verwirken, wenn der Arbeitgeber neben dem Zeitablauf aus weiteren Umständen folgern darf, man werde sich nicht mehr wehren. Frisch geklagt ist also (meistens) halb gewonnen! Übrigens: eine Klage kann man zunächst auch mal selbst erheben. Die Rechtsantragstellen bei den Arbeitsgerichten helfen kompetent bei der Formulierung. (RA Höllwarth, Freiburg, BZ im Juli 2017)