Wir können anders ...
Wir können anders ...

Überblick über mögliche finanzielle Hilfen - zusammengestellt für die "Corona-Zeit"

Hotline für Selbständige

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Service-Hotline für Selbständige eingerichtet. Unter 0800/455 55 21 beantworten nach Angaben der Behörde geschulte Mitarbeiter Fragen rund um die Grundsicherung und weitere Förderleistungen des Bundes und der Länder. Die Nummer sei kostenlos und von    8 bis 18 Uhr erreichbar. (BZ: 24.11.20)

Hilfen für Hotels- und Gaststätten

Im Anschluss die Conrona-Soforthilfe können betroffene Betriebe einmalig weitere 3000 € zuzüglich 2000 € für jeden Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter bekommen. Antragstellung über die IHK. Start: 01.07.2020.
 

Weitere Infos:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

 

Kurzarbeitergeld: muss Arbeitgeber*in bei Agentur für Arbeit beantragen, Arbeitnehmer*in kann ggf. ergänzend dazu Kindergeld und Wohngeld/Lastenzuschuss (sind kombinierbar) oder Arbeitslosengeld II beantragen.

 

Gilt nicht für Minijobber*innen, für Leiharbeiter*innen muss Leiharbeitsfirma beantragen.

 

seit Mai 20: Kurzarbeitergeld für Monate mit Entgeltausfall von mindestens 50 % wird vom 01.05. bis 31.12.20 gestaffelt an dem 4. Monat auf 70 % und ab dem
7. Monat auf 80 % des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht.

 

seit Mai 20: Bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten werden mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und für alle Berufe geöffnet.

 

Weitere Infos:

https://www.dgb.de/theme

n/++co++b0b5f116-69cd-11ea-b9ef-52540088cada

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/sozialschutzpaket-ii-weitere-hilfen-fuer-arbeitnehmer.html

 

Für Soziale Dienstleister*innen inklusive Lehrkräfte in der beruflichen Weiterbildung

 

Erleichterung des Zugangs zu den Sozialleistungen durch das Sozialschutz-Paket.

 

Weitere Infos:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html

 

Für Steuerzahler*innen

 

Fällige Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) können zinsfrei gestundet werden, es fallen keine Vollstreckungs-gebühren an. Fristverlängerung bei Abgabe der Steuererklärung möglich. Stundungen der Gewerbesteuern bei jeweiliger Gemeinde zu beantragen.

 

Weitere Infos:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus

 

 

Für Eltern

 

Erleichteter Zugang zum Kinderzuschlag: Für Anträge ab jetzt muss nur das Einkommen des Vormonats angegeben werden. Es müssen auch keine Angaben zum Vermögen gemacht werden, wenn kein erhebliches vorhanden ist.

 

seit Mai 20: Auch bei Schließung der KiTa, oder wenn die Kindertagspflege nicht geleistet werden kann, erhalten Schüler*innen Leistungen für das warme Mittag-essen aus dem BuT (Bildung und Teilhabe).

 

Kinderbonus: Familien erhalten für jedes in 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 €. Zahlung von je 150 € pro Kind erfolgt zusätzlich zum Kindergeld im September und Oktober 2020. Anrechnungsfrei bei Alg II, Wohngeld und Kinderzuschlag!

 

Weitere Infos:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

 

 

Für von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder Betroffene

 

Arbeitslosengeld I [Alg I]: muss Arbeitnehmer*in, die mehr als 12 versicherungspflichtige Monate gearbeitet hat, bei Erhalt einer Kündigung bei der Arbeitsagentur beantragen, Arbeitnehmer*in kann ggf. Wohngeld/Lastenzuschuss, Kindergeld (beide kombinierbar) oder Alg II ergänzend beantragen.

 

seit Mai 20: Die ALG Anspruchsdauer verlängert sich einmalig um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch in der Zeit vom 01.05 bis 31.12 enden würde.

 

Arbeitslosengeld II [Alg ]: muss Arbeitnehmer*in, die weniger als 12 versicherungspflichtige Monate gearbeitet hat, bei Erhalt einer Kündigung beim Jobcenter beantragen. Restanspruch von Alg I muss beantragt werden.

 

Weitere Infos:

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona_weisung_ba_032020.pdf

https://www.also-zentrum.de/archiv/beitrag/JobcenterNews.html

 

Für Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen

 

Corona Soforthilfen von Bund und Land: muss Unternehmer*in bei jeweiliger Kammer beantragen

  • bei IHK Südlicher Oberrhein: 0761 / 3858-823 und 0761 / 3858-824
  • bei Institut für Freie Berufe (IFB): 0911 / 23 565 28, gruendung@ifb.uni-erlangen.de

Zur Deckung kurzfristiger Verbindlichkeiten (z.B. Miete, Leasingraten, offene Rechnungen), auch Kosten für Lebensunterhalt des Inhabers: einzusetzen Pauschbetrag von 1.180 € pro Monat.

 

Weitere Infos:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++aa8e1eea-6896-11ea-bfc7-001a4a160100

 

Für Selbständige, Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen und Heimarbeiter*innen

 

Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): bei förmlicher Anordnung einer Quarantäne beim Gesundheitsamt zu beantragen.

 

Weitere Infos:

https://wfg-landkreis-emmendingen.de/de/fuer-unternehmen/coronavirus/

 

Für Selbständige, Freiberufler*innen und Unternehmen

 

Kredite im Rahmen des KfW-Sonderprogramms zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bei Hausbank zu beantragen.

 

Weitere Infos:

htps://www.bmwi.de/Redtaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Nwesroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Für Studierende

 

Nothilfe für Studierende

 

1. Bund)

 

Studierende, die wegen der Corona-Krise finanzielle Probleme haben, können seit Dienstag, 16.5.2020, online die Nothilfe beantragen.

Dabei können bis zu 500 Euro pro Monat längstens für drei Monate beantragt werden. Der Antrag muss jeden Monat neu gestellt werden. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe bemisst sich nach dem aktuellen Kontostand. Wer weniger als 100 Euro auf dem Konto hat, bekommt die vollen 500 Euro. Deer Betrag verringert sich dann schrittweise. Ab einem Kontostand von 500 Euro gibt es keine Finanzhilfe  mehr.

Beantragung: www.überbrückungshilfe-studierende.de

Ausweisdokument hochladen und die Kontoauszüge aller Konten seit Februar oder März - ohne zu schwärzen - um ihren Bedarf nachzuweisen.

Die TZuschüsse stehen allen Studenten offen, unabhängig vom Alter, der Semesterzahl oder ob jemand aus dem In- oder Ausland kommt. (BZ 17.6.20)

 

2. Baden Württemberg)

Studenten die ohne eigenes Verschulden (Jobverlust) in wirtschaftliche Not geraten sind, können bei der "Studentennothilfe" eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300 €/Monat für längstens 3 Monate beantragen. Die Fördersumme muss nicht zurückgezahlt werden.

Antrag stellen: Albert-Ludwigs-Universität   (BZ 27.5.2020)

 

Studierende, die auf einen Job angewiesen sind, der weggefallen ist oder wegfällt, können

  • nochmals einen BAFöG-Antrag stellen.

Studierende, die auf einen Job angewiesen sind, weil sie nicht BAFöG-förderfähig sind, können

  • ein zinsloses Darlehen bei der KfW-Bank beantragen (ab Mai 2020 bis März 2021, maximal 650 € monatlich), dies gilt ab Juli 2020 bis März 2021 auch für ausländische Studierende.

Studierende, die in akuter nachzuweisender Notsituationen sind, können

  • unmittelbare Hilfe aus einem Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort beantragen.

 

Weitere Infos:

https://www.bmbf.de/de/karliczek-wir-unterstuetzen-studierende-in-not-11501.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-und-corona.php

 

 

Für Mieter*innen und Verbraucher*innen

 

Kündigungsschutz vom 01.04. bis 30.06.2020. In dieser Zeit darf nicht gekündigt werden, wenn die Miete aufgrund von Corona-bedingten Einkommensausfällen nicht gezahlt werden kann. Miete bleibt aber fällig, es können Verzugszinsen anfallen.

 

Zahlungsaufschübe bei Verbindlichkeiten aus Verträgen zur Telefon-, Gas- und Stromversorgung, die vor dem 08.03.2020 abgeschlossen wurden, für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2020. Gilt auch für Kleinstbetriebe.

 

Weitere Infos:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html