Wir können anders ...
Wir können anders ...

Wir suchen ab Juli Verstärkung für unser Team

Wir bieten eine spannende Beratungstätigkeit in Teilzeit (50 %)

Kerngeschäft ist die individuelle Beratung der Ratsuchenden über ihre Rechte und Ansprüche bzgl. verschiedener Sozialleistungen, vor allem im SGB II. Daher sind gute Rechtskenntnisse in diesem Bereich Voraussetzung.

Die Beantragung und Umsetzung von Projekten, der Austausch mit Behörden, Arbeitsloseninitiativen und anderen Beratungsstellen, die Begleitung zu Ämtern sowie administrative Aufgaben vervollständigen die Tätigkeit.

Als kleiner Verein bieten wir viel Flexibilität und die Möglichkeit, Wünsche und Ideen unbürokratisch umzusetzen, sowie eigene Fähigkeiten und Interessen im Rahmen der Arbeitszeit einbringen zu können.

Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den TVöD.

 

Bei Interesse und Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf

 

Wir haben zwei neue offene Sprechstunden:

Montag
15:30 Uhr - 18:00 Uhr

Unterstützungsangebote für Familien

(gefördert v. Stiftungsverw. Freiburg)

 

Mittwoch
9:00-11:00 Uhr

Antragshilfe

(gefördert v.  Demokratie Leben)

 

 

         Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen                                                    kostenlos und ohne Termin

Immer Mittwochs von 9-11 Uhr bei friga e.V. in der Habsburgerstraße 9

 

Wir informieren über weitere Vergünstigungen

Egal ob Sozialticket, Theaterkarten, einen kostenlosen Computer oder eine neue Küche.

Es gibt vieles was man zusätzlich zu Sozialleistungen beantragen kann, wenn man wenig Geld hat.

Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten.

 

Viele Angebote haben wir in unserer Mitmachmappe gebündelt. Diese können Sie  gerne bei uns anschauen oder mitnehmen

(Inhaltsverzeichnis siehe unten)

 

Bei uns können Sie direkt die Anmeldung für Kulturwunsch (kostenlose Theaterkarten) machen und die  Familiencard beantragen und sofort die Badekarten mitnehmen.

 

Bei allen anderen Anträgen helfen wir Ihnen gerne z.B in unserer offenen Antragssprechstunde, immer mittwochs von 9-11 Uhr

 

Die Mitmachmappe und die Antragssprechstunde sind Teil des Projekts "Teilhabe auf allen Ebenen" gerfördert von Demokratie Leben

 

Inhaltsverzeichnis Mitmachmappe
Inhaltsverzeichnis Mitmachmapp.odt
Open Office Writer [38.0 KB]

Was tun wenn das Amt mich auffordert mir eine preiswertere Wohnung zu suchen?

Im ersten Jahr vom Bürgergeldbezug werden die Wohnkosten in voller Höhe übernommen.  Sind die Wohnkosten laut Amt "nicht angemessen" kommt nach dem Jahr ein Kostensenkungsverfahren.

Das bedeutet das Amt fordert mich auf eine günstige Wohnung zu suchen.

Wenn Sie betroffen sind und Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

 

Hier gibt es einen Handlungsleitfaden mit den nächsten Schritten die Sie unternehmen können.

 

Neue Regelsätze 2024

Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene): 563 Euro

Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen): 506 Euro

Regelbedarfsstufe 3 (dritte Erwachsene): 451 Euro

Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre): 471 Euro

Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre): 390 Euro

Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre):  357 Euro

Durch die neuen Regelbedarfe ändert sich auch die Höhe der Mehrbedarfe, Sanktionen und Anrechnungen.
Wenn Sie Fragen zum neuen Leistungsbescheid haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wenn Sie denken, dass Sie durch die neuen Regelsätze ab 2024 Bürgergeld erhalten könnten, beraten wir Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und zur Antragstellung.

Neues Portal zur übergreifenden Suche von Beratungsstellen

Sie suchen eine Beratungsstelle? Einfach Thema oder Postleitzahl eingeben und (hoffentlich) fündig werden!
Sie beraten selbst in einer Organisation oder Kanzlei? Tragen Sie sich ein und Sagen Sie es weiter!

https://sozialportal.net

 

P.S In Freiburg gibt es auch über den Wegweiser Bildung eine Übersicht über Beratungsmöglichkeiten vorallem für den Bereich (Weiter-)bildung
https://wegweiser-bildung.de/informationen/datenbank-bildungsberatung

 

Ab sofort ist bei uns die Familencard erhältlich!                   

Aber auch für Personen ohne Kinder können wir günstige oder kostenlose Kulturangebote ermöglichen

Mit der Famiiliencard bekommen Familien viele Vergünstigungen in der Stadt Freiburg.Z.B. in der Bibliothek, im Planetarium oder kostenlose Museumseintritt und noch Vieles mehr.

Außerdem gibt es 10 Badekarten für 5€ diese können bei allen Schwimmbädern in Freiburg eingelöst werden. Wer Sozialleistungen bezieht bekommt die Familiencard umsonst, für alle anderen kostet sie 30€ und ist für ein Jahr gültig.

 

Ab sofort können Sie direkt bei uns den Antrag ausfüllen und sofort die Badekarten bekommen. Die Familiencard wird Ihnen dann schnellstmöglich zugeschickt. Sprechen Sie uns einfach während des Beratungstermins an oder kommen Sie vorbei und fragen Sie nach der Familiencard.

Wohngeld plus Gesetz- mehr Berechtigte und lange Wartezeiten

Seit Januar 23 gibt es das Wohngeld Plus Gesetz. Dadurch können mehr Menschen als vorher Wohngeld beantragen. In Freiburg können deshalb alleinstehenden Personen auch mit einem Bruttogehalt bis zu 2166 € im Monat und einem Vermögen von 60.000€ einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Der persönliche Anspruch lässt sich ungefähr mit dem Wohngeldrechner berechnen https://wohngeldrechner.org/ oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin bei uns.

Außerdem haben Sie als Wohngeldempfänger*in Anspruch auf ein Sozialticket (Deutschlandticket für 28€) und auf das Bildungs- und Teilhabepaket (mehr Informationen hier Musterschreiben an JC/Infomaterial ).

Durch mehr Anspruchsberechtigte kommt es allerdings auch oft zu langen Wartezeiten. Wenn schon alle Unterlagen eingereicht wurden und die Behörde nach 3 Monaten immer noch nicht reagiert hat, können Sie eine kostenlose Untätigkeitsklage einreichen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

 

Das Deutschlandticket (49€ Ticket)  gibt es in Freiburg für 28€ im Monat für Bezieher*innen von Sozialleistungen

Das 49€ Ticket für die deutschlandweite Nutzung des Regionalverkehrs wird von der Stadt Freiburg für Menschen die Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung) beziehen subventioniert.

Der Eigenanteil beträgt für diese Personengruppe dann noch 28€. Voraussetzung ist, dass ein Antrag gestellt wurde und das Ticket über die VAG gebucht wurde. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.freiburg.de/pb/974916.html

 

Wer beim Jobcenter in Freiburg ist, kann das Sozialticket jetzt auch online beantragen: https://www.jobcenter-freiburg.de/antrag-auf-ein-sozialticket/

Wichtiger Hinweis zu Anträgen in Papierform

Anträge können bei vielen Ämtern digital gestellt werden, daher ist es oft nicht mehr möglich die Antragsunterlagen auszudrucken oder in Papierform zu erhalten.

Es besteht trotzdem die Möglichkeit den Antrag zunächst formlos per Post/

E-mail oder persönlich zu stellen und die Zusendung/Aushändigung der Unterlagen in Papierform einzufordern.

 

Änderungen durch Einführung des Bürgergelds (01.01.23)

Erhöhung der Regelsätze (siehe unten)

 

Das erste Jahr des Leistungsbezugs vom Bürgergeld gilt als Karenzzeit.* Für diese Zeit gilt die Wohnung unabhängig von der Miethöhe als angemessen und die antragstellende Person darf 40.000€ Vermögen haben und jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft (Kinder, Partner*innen...) 15.000€

 

Nach einem Jahr (Ende der Karenzzeit) darf jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen von 15.000€ haben, auf wessen Konto das Geld ist, spielt dabei keine Rolle.

 

Der Freibetrag auf das Einkommen zwischen 520- und 1.000€ wird von 20% auf 30% erhöht. Dadurch erhalten alle Arbeitnehmer*innen die über 520€ verdienen etwas mehr Geld, im Höchstfall 48€ mehr als vorher. (ab Juli 23)

 

Folgende Einkommen können ab 01.07.23 in voller Höhe behalten werden und werden nicht mehr mit dem Bürgergeld verrechnet

 

- Einkommen aus Mini- oder Ferienjobs bei Studis, Azubis, FSJler*innen und  

  Schüler*innen bis 25 Jahre

 

- Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten bis zu einem Jahreseinkommen von

  3.000€

 

- Mutterschaftsgeld

 

- Erbschaft (zählt aber zum Vermögen, daher Schonvermögen beachten)

 

 

* Das bedeutet, dass auch Personen die bereits 2022 Leistungen vom Jobcenter  bezogen haben im Jahr 2023 eine Karenzzeit haben.

 

Keine Originale an die Behörden

Anträgen auf Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und anderen müssen viele Nachweise beigelegt werden. Wir weisen noch einmal darauf hin bzw. erinnern daran, bei den Behörden keine Originale einzureichen. Die Dokumente werden eingescannt und dann vernichtet. Sie fehlen dann möglicherweise an anderer Stelle. Wer keine Möglichkeit zum Kopieren oder Einscannen hat, kann sich an uns wenden.

Fabrikfest am 23.09.23

Am Samstag ist Fabrikfest ! Es gibt Konzerte, Kulinarisches und Kennenlernen der Fabrik.

Wir von der friga e.V sind mit einem kleinen Infostand, Dosenwerfen und Salat vor Ort.

Kommt gerne vorbei und kommt mit uns ins Gespräch oder meldet euch für kostenlose Kulturveranstaltungen im Rahmen des Projekts "Komm mit wir zeigen euch unsere Stadt" an

Regelsätze 2023

Stufe 1 (Alleinstehende)
502 € / vorher 449 €


Stufe 2 (volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft)
451 € / vorher 404 €


Stufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern)
402 € / vorher 360 € (die Höhe ist nicht genannt, aber errechnet)


Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren)
420 € / vorher 376 €


Stufe 5 (Kinder zwischen 6 - 13 Jahren)
348 € / vorher 311 €


Stufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren)
318 € / vorher 285 €

 

Weiterhin gibt es für alle Kinder in der Bedarfsgemeinschaft den Kindersofortzuschlag von 20€ pro Monat

Kontaktstelle Frau und Beruf, Freiburg

Kontaktstelle Frau und Beruf setzt ihre "Unternehmenseinblicke vor Ort" fort. Das Programm bietet Frauen einen Blick hinter die Kulissen von vier regionalen Betriebe. Dort informieren Personalverantwortliche und Beschäftige aus erster Hand über Jobs und Einstiegswege, geben Einblicke in die Praxis und stehen für Gespräche bereit.

Das Programm:  15.09., 17 -19 Uhr   Abrechnungszentrum Emmendingen

                      26.09., 10 -12 Uhr   Sparkasse Staufen-Breisach

                      06. 10.,17 -19 Uhr   Jobrad Freiburg

                      28.11., 10 - 12 Uhr  Stadtverwaltung Freiburg

Die Teilnahme an den Unternehmenseinblicken ist kostenfrei.

Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist begrenzt.

Anmeldung erforderlich:www.freiburg.de/frauundberuf (Stickpunkt Veranstaltungen)

Auf der Homepage gibt es auch den aktuellen Programmflyer zum Download oder direkt bei der Kontaktstelle Frau und Beruf und bei der Bürgerberatung (beide Rathausplatz 2-4).

Energiepauschale: Wer ist berechtigt?

- Arbeitgeber*innen, Angestellte, Auszubildende, Beamte*innen, Richter*innen,    

  Soldatinnen und Soldaten

- Minijobber*innen und alle Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

- Arbeitnehmende in der passiven Phase der Altersteilzeit

- Wer ein Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anspart

- Wer Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst leistet

- Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält (etwa Mutterschutz)

- Wer ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht ( etwa ehrenamtl. Übungsleiter)

- Werkstudierende oder Studierende im entgeltlichen Praktikum

- Wer in einer Behindertenwerkstatt tätig ist

- Wer in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen bezieht, darunter 

  Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, 

  Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und 

  Transferkurzarbeitergeld

 

Auch Ruheständler im Nebenjob sind berechtigt sowie Personen, die derzeit Kranken- oder Elterngeld erhalten oder 2022 irgendwann gearbeitet haben

und nun arbeitslos sind, Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung.

 

Keine Energiepauschale erhalten Nicht-Erwerbstätige wie etwa Elterngeldbezieher ohne Arbeitsverhältnis, Ehrenamtler ohne Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung sowie Rentner ohne Nebenerwerb.

Solidarität mit den Frauen dieser Welt

Anlässlich des Internationalen Frauentags laden wir zur Miniausstellung ein:

Wohnungslose/Obdachlose erhalten Heizkostenzuschuss

Das Freiburger Gericht hat zum erstenmal zu diesem Thema zugunsten Wohnungsloser bzw. Obdachlose Anfang Januar 2022 entschieden. Das Freiburger Jobcenter lehnte die Übernahme für die Beihilife ab, obwohl der Geklagte jahrelang auch Beihilfe für die Beheizung mit einem Camping-Gasstrahler die Kosten bewilligt bekam. Grund: Leistungen für die Heizung setzten eine Unterkunft voraus, ein Zelt stelle aber keine Unterkunft im Sinne des Gesetzes dar. Das Gericht habe das Jobcenter nun verpflichtet, Heizbeihilfen in Höhe der Anschaffungskosten bis zu 50 Euro monatlich zu zahlen. Der Heizungsbedarf sei dem physischen Existenzminimum zuzuordnen, so das Gericht.

Impflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Im Dezember 2021 haben Bundestag und Bundesrat eine Impfpflicht für Beschäftigte von Pflegeunternehmen und -einrichtungen beschlossen. Demnach müssen Arbeitnehmer:innen, freie Mitarbeiter:innen, auch Leiharbeiter:innen, Azubis, BFDs/JFDs, Ehrenamtliche sowie Praktikant:innen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Die Auflage gilt unabhängig von der Art der Tätigkeit: in der Pflege und Betreuung von Patient:innen, in der Verwaltung oder der Hausreinigung. Welche Einrichtungen und Unternehmen betroffen sind, finden Sie im Fachinfo vom 20.12.2021 des Paritätischen Gesamtverband. Die Impfpflicht ist befristet bis zum 31.12.2022.

 

Wer den geforderten Nachweis nicht vorlegen kann oder will, darf ab 16.03.2022 nicht mehr beschäftigt werden und es entfällt die Lohnzahlungspflicht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, die außerdem das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen müssen. Eine Ausnahme wird für Menschen gemacht, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, worüber ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden muss. Bis zum 15.03.2022 bleibt die Lohnzahlungspflicht jedoch bestehen, auch wenn die/der Arbeitgeber:in auf die Nachweise bestehen und Betroffene ohne nicht (mehr) beschäftigen will.

 

Theoretisch bestünde - auch bei Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses - ein Anspruch auf Alg I, denn Betroffene ohne Nachweise sind im Sinne des leistungsrechtlichen Kontextes des SGB III beschäftigungslos. Uns liegen noch keine Infos darüber vor, ob und auf welcher Grundlage in dem Fall eine Sperrzeit verhängt werden würde. Gleiches gilt für eine Sanktion beim Alg II.

 

Regelbedarfsstufen [RB] 2022

 

RB 1

Alleinstehende / Alleinerziehende

449
(+ 3 €)

RB 2

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften

404
(+ 3 €)

RB 3

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)

360
(+ 3 €)

RB 3

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter
25 Jahre im Haushalt der Eltern

360
(+ 3 €)

RB 4

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

376
(+ 3 €)

RB 5

Kinder von 6 bis 13 Jahren

311
(+ 2 €)

RB 6

Kinder von 0 bis 5 Jahren

285
(+ 2 €)

Veränderungen gegenüber 2021 in Klammern

Mindestlohn 2022

Der gesetzliche Mindeslohn laut Mindestlohngesetz beträgt

ab 01.01.2022: 9,82 €

ab 01.07.2022: 10,45 €

 

Für Minijobber:innen bedeutet das eine maximale Arbeitszeit von

45,82 Stunden/Monat ab 01.01.2022

43,06 Stunden/Monat ab 01.07.2022

 

Die Parteien der Ampelkoalition haben sich darauf verständigt, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anheben zu wollen. Die KOS weist darauf hin, und bezieht sich auf Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums, dass der Mindestlohn 12,63 Euro betragen müsste, damit Arbeitnehmer:innen nach 45 Jahren in Vollzeittätigkeit nicht in die Grundsicherung nach dem SGB XII rutschen.